|
|||||||||||||
|
Krankenversicherung - Grundsätzliches und Wissenswertes Die wesentliche Aufgabe einer Krankenversicherung besteht darin, alle die Risiken abzusichern, die durch die Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes infolge einer Erkrankung oder eines Unfalls entstehen können. Das bedeutet, die Krankenversicherung übernimmt prinzipiell alle die Kosten, die im Rahmen von medizinischen Maßnahmen auftreten, die die Absicht verfolgen, den Gesundheitszustand wiederherzustellen, zu erhalten oder zu verbessern. Dabei gliedert sich die Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung, die private Krankenversicherung und eine ergänzende private Krankenzusatzversicherung auf freiwilliger Basis. Insgesamt ist die Krankenversicherung als Bestandteil des Sozialversicherungswesens für nahezu alle verpflichtend. Selbstständig oder freiberuflich Tätige, Beamte, Beihilfeberechtigte und Arbeitnehmer mit entsprechend hohem Einkommen können in die private Krankenversicherung wechseln, für alle anderen besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei gibt es einige wesentliche Unterschiede zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung. Während die gesetzliche Krankenversicherung ihre Beiträge als pauschalen Prozentssatz des Einkommens erhebt und auf dem Umlageverfahren basiert, berechnet die private Krankenversicherung ihre Beiträge individuell und risikogerecht. Dazu stellt die private Krankenversicherung persönliche Faktoren des Versicherungsnehmers wie Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand oder gewählter Versicherungsumfang den Kosten gegenüber, die er aller Voraussicht nach verursachen wird. Als Faustregel gilt, je höher das Kostenrisiko für die Versicherung beurteilt wird, desto höher ist die Versicherungsprämie für den Versicherungsnehmer. Die Abrechnungen der Versicherungsleistungen erfolgen bei der gesetzlichen Krankenversicherung dem Sachleistungsprinzip entsperchend, bei der privaten Krankenversicherung dem Kostenerstattungsprinzip entsprechend. Unter Sachleistungsprinzip versteht man, dass nur solche Leistungen anhand festgelegter Gebührensätze erstattet werden, die im Regelkatalog vorgesehen und notwendig sind, wobei derjenige die Vergütung direkt erhält, der die Leistung vollzogen hat. Kostenerstattungsprinzip bedeutet, dass rückwirkend die Kosten erstattet werden, die durch die erbrachten Leistungen entstanden sind. Dabei wird die Vergütung an den Versicherungsnehmer ausbezahlt, da er selbst als Vertragspartner eines Arztes für das Begleichen der Arztrechnung zuständig ist. Ein weiterer sehr wichtiger Unterschied liegt darin, dass die gesetzliche Krankenversicherung auf dem Solidaritätsprinzip aufbaut und somit ausgeschlossen ist, dass Versicherte beispielsweise aufgrund bestimmter Vorerkrankungen nicht aufgenommen werden. Allerdings nimmt der Gesetzgeber wesentlichen Einfluss auf das Leistungsangebot und es nicht ausgeschlossen, dass Gesundheitsreformen zu Kürzungen oder Streichungen von Versicherungsleistungen führen. Im Gegensatz dazu kann die private Krankenversicherung sowohl ihr Leistungsangebot als auch ihre Verträge weitestgehend frei gestalten. In der Praxis bedeutet das, dass die private Krankenversicherung meist weitaus mehr Leistungen bietet als die gesetzliche Krankenversicherung und diese versicherten Leistungen über die gesamte Versicherungsdauer hinweg vertraglich garantiert sind. Allerdings ist die private Krankenversicherung nicht dazu verpflichtet, alle Anträge auch tatsächlich in der vorliegenden Form anzunehmen. Für diejenigen, für die keine Vollversicherung in der privaten Krankenversicherung möglich ist oder die aufgrund des persönlichen Hintergrundes Vorteile in der gesetzlichen Krankenversicherung nutzen können, besteht die Möglichkeit, die gesetzlichen Versicherung durch die private Zusatzkrankenversicherung zu erweitern, die die Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung schließt und dabei die Vorteile beider Versicherungsarten miteinander kombiniert.
|
||||||||||||
|
|||||||||||||